Herzlich willkommen beim Immobiliengutachter Karsten Stöcker in Braunschweig.

Als Immobiliensachverständiger bieten wir Wertgutachten für Ihr Haus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung und Gewerbegrundstück in der Region Braunschweig, Wolfenbüttel, Wolfsburg und Salzgitter – mit der Markterfahrung als Makler und Gutachter seit 1992. Bei Bedarf sind wir für Sie auch in ganz Deutschland tätig. Karsten Stöcker ist als Sachverständiger von der IHK Braunschweig öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Sie erreichen uns für alle Gutachtenfragen kontaktlos über

Gutachten

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie verbindlich, gerichtsfest und neutral ermittelt haben? 

Anlässe dafür gibt es viele :

Egal welcher Anlass:

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügt über Instrumente, die kein anderer hat.

Wir erstellen Ihnen ein qualifiziertes, objektives und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, das speziell auf Ihre Situation angepasst ist.

Und zwar unter Berücksichtigung des Baugesetzbuches, der ImmowertV und einschlägiger Ergänzungsverordnungen, sowie mit der langjährigen Markterfahrung als Makler und Hausverwalter mit einer entsprechenden Vergleichsdatensammlung.

Immobiliengutachter mit öffentlicher Bestellung sind wissenschaftlichen Methoden verpflichtet und werten anerkannte Datenbanken, wie z.B. die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses aus. Entsprechend werden Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswert-Ermittlungen zum Verkehrswertgutachten zusammengeführt.

Bestmögliche Beratung durch besondere Sachkunde

Karsten Stöcker hat nicht nur eine Diplom-Prüfung bei der DIA Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg abgelegt, er ist auch von der IHK Braunschweig öffentlich bestellt und vereidigt zum Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke. Was ihn als Immobiliengutachter befähigt, Gutachten, die vor Gericht und dem Finanzamt Bestand haben, zu erstatten. 

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nimmt unter allen Sachverständigen, unabhängig von allen Ausbildungswegen dorthin, eine besondere Stellung ein.

Er ist besonders sachkundig (von einem überregionalen, unabhängigen IHK-Fachkundegremium geprüft).

Er ist vereidigt auf die sich aus diesem öffentlichen Amt ergebenden besonderen Pflichten:

Neutralität – öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben unparteiische, von jeglicher Besorgnis der Befangenheit freie Gutachten zu erstatten.

Unabhängigkeit – öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen weisungsfrei, objektiv und auf Basis tatsächlicher Feststellungen urteilen.

Objektivität – der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen.

Höchstpersönlichkeit – der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erbringt seine Leistung in eigener Person und haftet dafür auch.

Fortbildung – der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist verpflichtet sich beständig auf seinem Fachgebiet fortzubilden.

Immobilien­bewertung - vielseitig und kompetent

Die Bewertung Ihres Immobilienvermögens kann besondere Formen annehmen. Entsprechend vielseitig ist unser Dienstleistungsspektrum:

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Gutachten gemäß § 194 BauGB, wenn es „gerichtsfest“ sein muss, also wenn besonderer Wert auf Objektivität und Neutralität gelegt wird. : Bei Rechtsstreitigkeiten, Scheidung, Erbstreit o.ä. kann ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen entscheidend sein. Auch zum Nachweis des „niedrigeren gemeinen Wertes” kann ein Gutachten dem Finanzamt vorgelegt werden, wenn Sie mit einem Erbschaftssteuerbescheid nicht einverstanden sind. In diesem Fällen ist das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB das Immobiliengutachten Ihrer Wahl.

Mietwert­gutachten gemäß § 558 BGB

Gutachten können helfen, Streitigkeiten bei der Findung eines marktgerechten Mietzinses – z.B. im Rahmen von Miet­erhöhungs­verlangen – beizulegen. Hierzu haben wir im Zuge von Gerichts-Aufträgen eine umfangreiche Mietdatenbank aufgebaut. In diesem Fall ist das Mietwertgutachten gemäß § 558 BGB das Immobiliengutachten Ihrer Wahl.

Kurz­bewertungen

Kurzbewertungen für Ihre Vermarktungs­überlegungen, die preiswerte Alternative zum Verkehrswert­­­gutachten. Durchaus aus progressiver „Marktstimmungssicht“ – und mit der Erfahrung von 27 Jahren Marktteilnehmerschaft als Makler und Hausverwalter – ist die Kurzbewertung das Gutachten Ihrer Wahl für eine schnelle und unverbindliche Analyse Ihrer Kaufpreisstrategie.

Prognose­gutachten

Das Prognosegutachten zur Bewertung Ihrer Kapitalanlage: Hier geben Sie vor, welche Rendite und Ertragssituation Sie erwarten und das Gutachten prüft, ob diese durch Ihr Wunschobjekt realisiert werden können – u.a. unter Nutzung von Instrumenten wie dem  DCF (Discounted Cash-Flow)-Verfahren.

Pacht­wert­verfahren

Pachtwertverfahren zur Beurteilung von Hotels und Gastronomie-Objekten sind Teil unserer Spezialisierung. Hier stehen Umsatzanalysen, im weitesten Sinne eine Variante von Ertragswert- und Prognoseverfahren im Fokus des Gutachtens, das das Immobiliengutachten Ihrer Wahl ist, wenn Sie Ihren Gesellschaftern oder Aktionären fundierte Auskunft über den Wert ihres Investments geben wollen oder den Beleihungswert Ihrer Bank stützen wollen.

Gutachten als Mediations­hilfe

Das gerichtsfeste Gutachten gemäß § 194 BauGB als Mediationshilfe bei Vermögensstreitigkeiten, z.B. bei Ehescheidung, Teilungsversteigerung oder Erbschaftsstreit ist Ihre Wahl, wenn die Unabhängigkeits- und Neutralitäts-Verpflichtung des öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters “Parteilichkeit” ausschließen muss oder Sie Sorge haben, Opfer eines “Gefälligkeitsgutachtens”  durch unsachgemässe “Bewerter” zu werden.

Immobilien

Karsten Stöcker ist seit 1995 selbstständig (nach Lern- und Angestelltenphase u.a. bei einem renommierten Braunschweiger RDM-Makler, 1989-95) in der Immobilienbranche, mit u.a. einem eigenständigen Unternehmen und seit 2013 als Gesellschafter von  das immobilienhaus oberenzer & stöcker gmbh & co kg 

Die Vermarktung und Verwaltung von Immobilien ist also eine Kernkompetenz.

Für die Vermarktung Ihrer Immobilie empfehlen wir Ihnen gerne unseren Partner aus unserer Bürogemeinschaft:

das immobilienhaus oberenzer & stöcker gmbh & co kg
Langer Hof 2d
38100 Braunschweig
Tel. 0531 26 15 60
Fax 0531 26 15 619
E-Mail: vertrieb@das-immobilienhaus.de
www.das-immobilienhaus.de

Über uns

Karsten Stöcker ist Diplom-Pädagoge (Univ. Leiden und Marburg) und Diplom-Sachverständiger (DIA) .

Seit 1989 in der Immobilienbranche tätig, seit 1995 selbständig und vermittelt attraktive Wohnobjekte und Kapitalanlagen zwischen Harz und Heide, zuerst vom Standort Wolfenbüttel aus und seit mittlerweile über 10 Jahren in Braunschweig.

Seit 2015 ist er von der IHK Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke und somit befähigt, als Immobiliengutachter gerichtsfeste Gutachten für Sie zu erstellen. 

Gutachten können überregional erstellt werden:  

Wir sind ein in Braunschweig ansässiges Unternehmen, aber auch in Wolfsburg, Wolfenbüttel und Umgebung als Immobiliensachverständiger Gutachter tätig. Selbstverständlich ist auch ein Immobiliengutachten in anderen Regionen des Bundesgebietes möglich. So verfügen wir bereits über Erfahrungen im Raum Hannover, Hamburg, Freiburg im Breisgau, Köln und Siegerland. 

Seit 2013 ist Karsten Stöcker Gesellschafter von das immobilienhaus oberenzer & stöcker gmbh & co kg und als Makler und Immobiliengutachter im Ladengeschäft in der Braunschweiger Fußgängerzone anzutreffen. 

Vermarktung und Vertrieb von Immobilien werden nunmehr federführend mit diesem Beteiligungsunternehmen durchgeführt.

Karsten Stöcker im Maklerbüro Sachverständigenbüro

Kontaktieren sie uns

Langer Hof 2D, 38100 Braunschweig

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Montag10:00-17:00
Dienstag10:00-17:00
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