Gutachten
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie verbindlich, gerichtsfest und neutral ermittelt haben?
Anlässe dafür gibt es viele :
- Verkauf
- Mietanpassung
- Erbfall
- Scheidung
- Schenkung
- Einräumung von Wohnrechten & Nießbrauchrechten
- Steuerlicher Vermögensnachweis
- Beleihung
- Ertragsprognosen
- Betreuung
Egal welcher Anlass:
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügt über Instrumente, die kein anderer hat.
Wir erstellen Ihnen ein qualifiziertes, objektives und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, das speziell auf Ihre Situation angepasst ist.
Und zwar unter Berücksichtigung des Baugesetzbuches, der ImmowertV und einschlägiger Ergänzungsverordnungen, sowie mit der langjährigen Markterfahrung als Makler und Hausverwalter mit einer entsprechenden Vergleichsdatensammlung.
Immobiliengutachter mit öffentlicher Bestellung sind wissenschaftlichen Methoden verpflichtet und werten anerkannte Datenbanken, wie z.B. die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses aus. Entsprechend werden Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswert-Ermittlungen zum Verkehrswertgutachten zusammengeführt.