Warum Sie im Scheidungsfall gleich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einschalten sollten:
Ein Verkehrswertgutachten vermeidet unnötigen Stress
Bevor ein Rechtsstreit über Wertdivergenzen entsteht, kann Ihnen ein Gutachten Auskunft über den marktüblichen Wert Ihres Immobilienvermögens zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Eheschließung geben.
Sie sollten immer gemeinsam einen Gutachter beauftragen !
Einseitige Beauftragung kann im schlechtesten Fall zur Ablehnung des Gutachtens durch die Gegenpartei aufgrund vermuteter Parteilichkeit führen.
Folge: Das Familien-Gericht wird im Streitfall dann selbst einen zur Unparteilichkeit vereidigten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen. Sie können durch das richtige Vorgehen doppelte Kosten vermeiden:
Beauftragen Sie gleich gemeinsam einen – Kraft seines öffentlichen Amtes zur Unparteilichkeit und Objektivität verpflichteten – öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Zugewinnausgleich ermitteln :
Der Sachverständige kann problemlos über Jahrzehnte den Wert zu jedem Anfangs- und Endstichtag ermitteln: Das ist mit modernen Systematiken und vertrauenswürdigen Preisstatistiken kein Hexenwerk mehr.
Ein unparteiischer ö.b.u.v. Sachverständiger kann ein objektives Marktbild geben.
Kontaktieren sie uns gerne unter:
Zusammenfassung
- Doppelte Kosten Vermeiden und gleich einen vereidigten Sachverständigen nehmen
- Stressfreies und faires Aufteilen der Vermögenswerte
- Neutrale, objektive Wertermittlung zu jedem gewünschten Stichtag
- Gerichtsfestes Gutachten auch im Streitfalle, durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen